Informationen, Leistungen und Schwerpunkte
Termine nach Vereinbarung:
Termine können Sie telefonisch, per E-Mail oder dem Kontaktformular vereinbaren. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abzusagen. Erfolgt eine Absage später, wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Honorar:
Das Honorar für eine Therapiesitzung à 50 Minuten beträgt € 120,-.
Kostenzuschuss durch die Krankenkassen:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Derzeit betragen die Kostenzuschüsse pro Psychotherapie- Einzelsitzung:
- ÖGK: € 33,70 (Selbstbehalt € 86,30)
- SVS: € 45,00 (Selbstbehalt € 75,00)
- BVAEB: € 46,60 (Selbstbehalt € 73,40)
Private Krankenversicherungsträger leisten oftmals einen zusätzlichen Zuschuss.
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung. Bei einer rein privaten Finanzierung der Psychotherapie bleiben diagnostische Angaben bei mir unter Verschluss.
Bis zur zweiten Sitzung benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag für den weiteren Zuschuss gestellt werden.
Therapieprozess:
Wenn Sie sich nach den ersten Sitzungen davon überzeugt haben, dass Sie in kompetenten Händen sind, ist es für den Therapieverlauf günstig, sich auf die Therapie einzulassen: Therapieerfolge erreichen Sie umso schneller, je mehr Zeit Sie sich lassen. Meistens ist es sinnvoll, einen fixen Termin für die Therapiestunden zu finden, die in der Regel in wöchentlichen oder vierzehntägigen Abständen stattfinden.
Verschwiegenheit:
Um einen geschützten und vertrauenswürdigen Rahmen gewährleisten zu können, unterliegen PsychotherapeutInnen selbstverständlich einer psychotherapeutischen Verschwiegenheit. So lautet § 15 des Psychotherapiegesetzes wie folgt: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Somit unterliegen PsychotherapeutInnen einer der strengsten Verschwiegenheitspflichten in Österreich.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Sitzung, auch wenn Ihre Anliegen hier nicht aufgelistet sind!
KÖRPERLICHE BESCHWERDEN
Somatische Beschwerden, chronische Schmerzen, die körperlich nicht erklärt werden können, wie z.B. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Bauchschmerzen etc. Reizdarm, Asthma, Allergien , Heuschnupfen, Neurodermitis, Morbus Crohn.
DEPRESSION & ERSCHÖPFUNG
Hypnosepsychotherapie unterstützt Sie auf Ihrem Weg in ein achtsames und bewusstes Leben.
RAUCHERENTWÖHNUNG
Es gibt unzählige Studien, die nachweisen, dass Hypnose eine der am häufigsten erfolgreich angewendeten Methoden zur Raucherentwöhnung ist.
SCHLAFSTÖRUNGEN
Auch die Wirkung von Hypnose bei Schlafstörungen ist wissenschaftlich sehr gut belegt!
SCHWIERIGE LEBENSPHASEN
Psychotherapeutische Begleitung in Lebensphasen mit großen Herausforderungen wie z.B. Scheidung, oder berufliche Veränderungen, kann Sie unterstützen damit besser umzugehen.
ÄNGSTE
Hypnose kann Sie dabei unterstützen, hinreichende Kontrolle über das eigene Wahrnehmen, Denken und Handeln zu bekommen.